Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

  • Seit Anfang Oktober ist die sogenannte „Empfängerüberprüfung“ (Verification of Payee oder IBAN-Namensabgleich) EU-weit verpflichtend. Durch die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) werden Name und IBAN künftig abgeglichen – für mehr Sicherheit.

    Mehr Infos finden Sie in diesem Hilfe-Artikel: Was ist die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP).